Am 10.11.2023 sind geänderte Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung im Saarland in Kraft getreten. Die Landesregierung will mit den angepassten Förderprogrammen ihrem Wahlversprechen, bis zum Ende dieser Legislaturperiode 5.000 Sozialwohnungen bereitzustellen, nachkommen. Dies hat Innenminister Reinhold Jost gestern auf einer Pressekonferenz mitgeteilt.
Dazu Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar: „Wir begrüßen die Initiative des Innenministers, die bestehenden Förderrichtlinien an die aktuell sehr schwierigen Rahmenbedingungen für sozialen Wohnungsbau anzupassen, ausdrücklich. Die bisherige Förderkulisse hat den Anforderungen, die sich aus den signifikanten Bau- und Zinskostensteigerungen sowie den regulatorischen Anforderungen ergeben, nicht ansatzweise genügt. Daher freut es uns sehr, dass die Empfehlungen, die wir seit langem aussprechen, nun Einfluss in neue Förderbedingungen gefunden haben. Allerdings kann dies nur ein Zwischenschritt sein. Es bleibt zu hoffen, dass die geplante Schaffung eines saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes wie geplant bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt wird. Das Ziel von 5.000 Sozialwohnungen im Saarland bis zum Jahr 2027 betrachten wir weiterhin sehr skeptisch. In einigen Teilen des Saarlandes warten unsere Mitgliedsunternehmen bis zu einem Jahr auf die Genehmigung von Bauanträgen und schließlich ist eine Baumaßnahme auch nicht unter 18 - 20 Monaten fertigzustellen. An dieser Stelle muss die Landesregierung durch eine effektive Novellierung der Landesbauordnung und eine wesentlich stärkere Synchronisierung und Digitalisierung der Genehmigungsabläufe noch nachlegen“.