12.06.2024
Am 12.06.2024 hat der Landtag des Saarlandes das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz beschlossen. Damit hat das Land nun das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes ersetzt und sich eine eigene Rechtsgrundlage für seine Förderprogramme geschaffen. Doch damit allein ist noch nichts gewonnen. Die Beschließung des neuen Gesetzes muss nun Anlass für eine umfangreiche Verbesserung der Förderprogramme für bezahlbares Wohnen sein. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft des Saarlandes bezieht Stellung.
Dazu Volker Leers, Verbandspräsident des VdW saar:
„Wir sind froh, dass das Wohnraumförderungsgesetz nun recht zügig beschlossen wurde und sich der Gesetzgebungsprozess nicht unnötig in die Länge gezogen hat. Auch können wir mit den Inhalten insgesamt zufrieden sein. Doch dabei kann es nicht bleiben. Das neue Gesetz legt nur den Rahmen für die Förderprogramme des Landes für bezahlbaren Wohnraum. Die Landesregierung muss nun zügig dafür sorgen, dass die Förderprogramme neu aufgestellt und wesentlich verbessert werden. Insbesondere ist ein sog. Zweiter Förderweg erforderlich, mit dem auch Haushalte begünstigt werden können, die ein mittleres Einkommen haben. Aber genauso müssen die Kredithöhe, Zinsen, Zuschüsse und Mietgrenzen der bestehenden Förderprogramme einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und nachgebessert werden. In diesem Kontext sei auch darauf verwiesen, dass mit der Landesbauordnung und der dadurch verursachten Bürokratie ein weiterer Hemmschuh besteht, der unsere Mitgliedsunternehmen ausbremst. Von der Investitionsentscheidung des Wohnungsunternehmens bis zur Bezugsfertigkeit vergehen 48 Monate, von denen allein 12 Monate auf die Genehmigungszeit entfallen. Wenn hier endlich grundlegende Reformen in Angriff genommen würden, könnte der anhaltenden Krise im Wohnungsbau etwas entgegengesetzt werden.“